Die Honorarfinanz AG hat als lizensiertes Finanzdienstleistungsinstitut gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spezielle Eigenkapital-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten zu erfüllen.
Sie suchen eine gesetzlich garantierte Unabhängigkeit bei der Anlageberatung? Nach §94 Wertpapierhandelsgesetz ist der Begriff „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ geschützt! Die Honorarfinanz AG unterliegt dem Honoraranlageberatungsgesetz:
Die Honorarfinanz AG darf ausschließlich im Kundeninteresse handeln und keine Provisionen annehmen. Weitere besondere Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, wie zum Beispiel die Unabhängigkeit in der Produktauswahl, sind von der Honorarfinanz AG als registrierter „Honorar-Anlageberater“ zu erfüllen.
Entscheiden Sie selbst, welcher Beratertyp für Sie der Richtige ist: